AW: Kein Fenster zu öffnen bei Hitze
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in einem Forum keine Angaben über die Höhe von Mietminderungen gemacht werden können/dürfen. Auch vermute ich, dass es sich in Ihrem fall um die Anmietung eines Gewerberaums handelt und da ist das Mietrecht (das für Wohnraum gültig ist) eh nicht zuständig.
Mit Ihrem Vermieter sollten Sie aber ab sofort nur noch beweisbar schriftlich (Einschreiben) kommunizieren und in Betracht ziehen, die Arbeiten selbst in Auftrag zu geben und dann mit der Miete verrechnen.
Haben Sie schon versucht unter Zuhilfenahme einer Leiter den Verschlussriegel des Oberlichtes zu öffnen?
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