Außenreparaturen
Hallo,
ich bin neu hier und habe ein Problem, zu dem ich nirgends etwas ähnliches gefunden habe.
Neben unserem gemieteten Grundstück (natürlich mit Mietshaus darauf ;o)) ist ein sogenannter Bewässerungsgraben, der nicht zugeschüttet werden darf.
Einer unserer Vormieter hat aus dem vormals als Hang bestehenden Ufer eine senkrechte Uferbefestigung von 1,50m Höhe gebaut und diese mit Erde aufgefüllt. Alles mit Billigung bzw. Duldung des Vermieters.
Nun verselbständigt sich diese "Befestigung" immer mehr und fängt an zu sacken, d.h. der Rasen hat mittlerweile einen Neigungswinkel von 10 bis 15°, also 0,50m tiefer als am Haus.
Da das ganze mit Weichholz gefertigt wurde, brechen sämtliche Hölzer weg, mehrere Maulwürfe (trotz Einzelgängertum) haben ihr übriges getan.
Wir würden das Ganze gern reparieren, da es zur Zeit sehr gefährlich ist, in die Nähe der Uferbefestigung zu gehen. Außerdem haben wir ein Kleinkind, und ich möchte es nicht irgendwann in 1m Tiefe aus dem Wasser fischen müssen...
So, und die Frage ergibt sich schon fast aus dem vorig geschriebenen...
Müssen wir die Kosten für die Erneuerung der senkrechten Uferbefestigung allein tragen, oder können wir einen Teil der Kosten vom Vermieter bezahlt bekommen, da er ja diese Befestigungsart gebilligt hat, weil sie das Grundstück aufwertete (Erhöhung der nutzbaren Grundstücksgröße).
LG Heike
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