Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 19.07.2010, 08:46
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Außenreparaturen

Die Pflege des Gartens und der Außenanlagen kann mietvertraglich auf die Mieter abgewälzt werden. Das dürfen aber nur solche Aufgaben sein wie Rasen mähen, Unkraut jäten und kleine Anpflanzungen vornehmen.

Die Arbeiten, die bei Ihnen anstehen gehen aber komplett auf das Konto Ihres Vermieters. Da er die laienhafte (kein Hartholz) Arbeit des Vormieters geduldet hat, haftet er jetzt auch für den daraus entstandenen Schaden.
Mit Zitat antworten