AW: Außenreparaturen
die von dir beschriebenen schäden fallen in den bereich der instandhaltung, die vom vermieter zu tragen ist.
sollte sich aus der art des schadens eine unfallgefahr ergeben, so rate ich dir dringenst, dies unverzüglich dem vermieter mitzuteilen (hierzu bist du sogar rechtlich verpflichtet), auf die unfallgefahr hinzuweisen und eine angemessene frist zur beseitigung zu setzen. den zugang des schreibens solltest du tunlichst beweisen können (einschreiben+rückschein, zeuge bei einwurf, o.ä.).
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