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Alt 21.07.2010, 17:15
Orion Orion ist offline
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Standard AW: Kein Fenster zu öffnen bei Hitze

sie haben mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit einen gewerberaummietvertrag abgeschlossen.

bitte werfen sie mal einen blick in ihren mietvertrag.

es ist durchaus möglich, dass sie per mietvertrag schon dazu verpflichtet sind, sämtliche(!) instandhaltungsleistungen, renovierungen, modernisierungen, usw. auf eigene kosten zu regeln.
sollte dies bei ihnen der fall sein, dann kümmern sie sich selber um die schäden. das spart zeit und nerven, auch wenn sie halt die kosten haben.

im gegensatz zu wohnraummietverträgen kann in gewerberaummietverträgen "alles" vertraglich geregelt werden, insbesondere auch durchaus gravierende abweichungen von allem, was im wohnraummietrecht so schon längst unzulässig wäre.

beide mietvertragspartner sind gewerbetreibende, wodurch das gesetz unterstellt, dass beide wissen, was sie tun, wenn sie einen vertrag unterschreiben. daher fällt hier das besondere schutzbedürfnis des "normalen" wohnraummieters weg.

sollten die instandsetzungsleistungen vom vermieter zu tragen sein, setzen sie eine "angemessene" frist (2 wochen) und drohen mietminderung an. weisen sie den zugang des schreibens nach.

mindern sie keine miete ohne sich vorher durch anwaltliche hilfe über art, güte und umfang zu informieren.

Geändert von Orion (21.07.2010 um 17:23 Uhr)
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