AW: Mietzahlung nach Trennung
Dann reicht es, wenn sich Ihr Vermieter an die Person hält, die greifbar ist. Sie können aber den Anteil, den Ihr Expartner zu zahlen hätte, über einen Mahnbescheid und wenn nötig zivilrechtlich einklagen.
Ihr Ex kann sich nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen, nur ist Ihr Vermieter nicht verpflichtet, seinen Teil der Miete bei ihm zu kassieren.
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