AW: Kabel-TV-Gebühren auf NK-Abrechnung
Sie zahlen monatlich einen bestimmten Betrag an Nebenkosten voraus, richtig? Diese Nebenkosten wie Grundsteuer, Versicherungen, Kabelfernsehen, usw. sind im Mietvertrag namentlich genannt, richtig?
Einmal pro Jahr ist der Vermieter verpflichtet über die Vorauszahlungen abzurechnen und da würde dann auch die Position Kabelgebühren erscheinen. Wenn Sie diese Gebühren aber an den Anbieter bezahlen, dann haben Sie die aber nicht mit den Nebenkosten doppelt bezahlt, oder habe ich das jetzt falsch verstanden?
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