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Alt 26.07.2010, 13:25
netlover netlover ist offline
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Ausrufezeichen AW: Fristlose und außerordentliche Kündigung des Mieters wegen mehrerer Straftaten

nicht ganz richtig - regenmacher,

bedrohungen und beschädigungen erlauben dem vermieter zur fristlosen kündigung.

sofort nachweisbar über anwalt kündigen lassen, räumungsklage sofort hinterher. gebrauch der mietsache bei mietrückständen verhindern....fertig.

wenn zeugen für diebstahl, ruhestörung etc. gleich mit in die klage einlegen...

bb
netlover
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