Nö, das muss der Vermieter nicht. Sie sollten Ihrem VM aber beweisbar (Einschreiben) eine Frist (ca. 14 Tage) setzen für die Beseitigung des Mangels.
Ändert sich nichts, dann könnten Sie die Miete mindern. Informationen finden Sie hier:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gel...e-richtig.html
http://www.guter-rat.de/ratgeber/Die...en_607027.html