Hallo Mabra,
also erst einmal steht es dir frei, wie du deine Nebenkosten begleichst. Ob per Konto oder per Barzahlung. Wenn er das Geld in bar haben möchte, so kannst du seinem Wunsch nachkommen - bist aber meiner Meinung nach nicht dazu verpflichtet.
Zu der Form der Nebenkostenabrechnung (oder auch der Form der Betriebskostenabrechnung) haben wir einen interessanten Beitrag auf unserer Seite:
Form der Nebenkostenabrechnung
Nun weiß ich nicht, ob du diesen Artikel schon gelesen hast. Vorweg sei gesagt, dass ein Vermieter zur Aufstellung einer Nebenkostenabrechnung verpflichtet ist. Hält er die Form nicht ein, so ist die Nebenkostenabrechnung unwirksam. Und eben aus dieser Pflicht zur Aufstellung resultiert meiner Meinung nach auch der Grundsatz, dass die Kosten für die Erstellung nicht auf dich abgewälzt werden können!
Denn ob ein Vermieter die Nebenkostenabrechnung selbst erstellt oder sie durch einen Dritten, wie z.B. einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Steuerberater, erstellen lässt liegt nicht in deiner Verantwortung.
Mein Tipp an dich: Frage diesbezüglich ggf. noch einmal bei einem Mieterverein in deiner Umgebung nach und lege Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnungen ein. Ggf. auch mit dem Hinweis, dass du diese Nebenkostenabrechnung durch einen Mieterverein überprüfen lässt. Denn das solltest du, um dich auf einem sicheren Weg zu bewegen.
Zum Putzgeld (ich vermute mal es geht um das Treppenhaus):
Hier ist im Vertrag zu beachten, ob eine Putzregelung festgelegt ist. Als Beispiel hat jeder Mieter einer Mietanlage einmal wöchentlich das Treppenhaus zu reinigen. Sollte keine derartige Regelung im Mietvertrag hinterlegt sein, so bist du auch nicht für die Reinlichkeit des Treppenhauses verantwortlich. Müsstest ggf. aber auch eine Verdreckung in Kauf nehmen.
Würdest du eine Verdreckung nicht wollen, so kannst du deinen Vermieter als Putzkraft ansehen und ihn dafür auch dementsprechend entlohnen.
Falls noch Fragen bestehen, so helfe ich gerne weiter.
Mietrecht-Einfach