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Alt 10.01.2009, 07:55
bthomsen bthomsen ist offline
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Registriert seit: 10.01.2009
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Standard Duldung von Modernisierungsmaßnahmen

Hallo Forum,

folgendes Problem:
unser Altbau-Mietshaus wird modernisiert, die alten Kohleöfen sind raus und eine Gas-Zentalheizung wurde eingebaut. In meinem Wohnraum wurde in der linken, hinteren Ecke die Heizung installiert (im rechten Winkel zur Balkontür), ich hätte sie gerne woanders gehabt, aber da dort die Rohre verlegt wurden, mußte ich mich damit abfinden und meine Einrichtung entsprechend umstellen (wie auch die Nachbarn unter mir). Ich wohne im 3. Stock und der Nachbar über mir hat auf dieser Seite eine Schrankwand stehen, die er nicht umstellen will, oder nach eigener Aussage kann. Er will die Heizung neben der Balkontür unter den Fenstern plazieren. Die Rohre können bei ihm nicht über dem Boden verlaufen, da dann die Balkontür nicht mehr zu öffnen wäre. Er fordert nun, daß die Rohre bei mir bis zur Decke gehen und dann ca. 2m an der Decke,über den Fenstern entlang und dort der Durchbruch nach oben erfolgt. Dies ist die Kopfseite des Zimmers, also die Blickrichtung und ich möchte da keine Rohre, bzw. Rohrverkleidung haben.

Meinen Standpunkt habe ich dem Nachbarn (zu dem ich sonst kein schlechtes Verhältnis habe) und der zuständigen Firma schon im Sommer mitgeteilt. Dennoch kamen sie zu 2 Terminen, um die Rohre nach oben zu verlegen und sind unverrichteter Dinge wieder abgezogen, weil ich dem Plan meines Nachbarn nicht zustimme.


Nun hat mir die Wohnungsgesellschaft ein Schreiben geschickt:
...
im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen fordern wir Sie auf, uns den Zutritt zu der von Ihnen angemieteten Wohnung zu gewährleisten.

Da Sie bisher den Zutritt zur Wohnung immer verweigert haben, sind hier unnötige Zusatzkosten und ein Zeitverlust für die fertigstellung durch Sie verursacht worden.

Nach Paragraph 554 BGB haben Sie eine Duldungsplicht.

...(ich soll mich bis zum 12.01. mit der Baufirma auf einen Termin einigen)...

...falls dies nicht geschieht wird beim zuständigen Amtsgericht die Klage auf Duldung eingereicht...


Das ist Quatsch, ich habe der Baufirma immer zeitnah Termine gegeben und niemals den Zutritt oder einen Termin verweigert! Es gibt ja keine technischen Gründe, die Rohre nicht direkt über der Heizung durch die Decke zu verlegen. Ich seh nicht ein, daß in den 3 Stockwerken unter mir die Rohre in der Ecke nach oben gehen, wo man Sie gut durch einen Vorhang verbergen kann und nur bei mir an der Decke weiterverlaufen sollen, damit dem Nachbarn über mir keine Umstände entstehen.

Welche Lösung kann es geben? Müßte nicht die Wohnungsgesellschaft nach Paragraph 554 Absatz 4 meinem Nachbarn eine neue, passende Möbilierung bezahlen? Habe ich nicht zumindest ein Anrecht auf eine Entschädigung, wenn ja in welcher Höhe? Für fachlichen Rat wäre ich sehr dankbar!



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