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Alt 28.07.2010, 11:26
Miffi Miffi ist offline
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Registriert seit: 09.03.2009
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Standard AW: Kabel-TV-Gebühren auf NK-Abrechnung

Hallo,

vielleicht habe ich zuwenig Details aufgeführt.

Im Mietvertrag, Mustermietvertrag von Haus und Grund, ist bei der Aufstellung der Nebenkosten bereits der Punkt Kabel-TV-Gebühren aufgeführt.
Wir, als Mieter, führen keine Gebühren zum TV-Anbieter ab.
Pro Monat sind das 9,34 Euro. Im Jahr sind das 112,08 Euro, die wir zur NKA zusätzlich zahlen müssen.

Ich habe den Vermieter noch nicht darauf angesprochen, werde es aber noch tun, denn wenn im Mietvertrag diese Option steht, gehe ich davon aus, dass ich die Gebühr mit den BK bezahle.
Zum wiederholten Mal müssen wir zusammen mit der NKA die Kabel-TV-Geb. zusätzlich zahlen.

Weil dieser Punkt im Vertrag steht, wundern wir uns, das wir diesen Beitrag nochmal extra bezahlen müssen.

Meine Fragen:
Kann es sein, das diese Kabel-TV-Gebühr jährlich gezahlt wird?
Ist es rechtens, dass die Gebühr im Mietvertrag bei den NK mit aufgeführt wird?
Wenn die Gebühr bereits im MV steht, darf er sie zusätzlich einfordern?
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