Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 28.07.2010, 11:32
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Anspruch auf zwei Satz Schlüssel und Wohnungsgröße falsch!

Zitat:
Zitat von schmelli Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen!

Anfang Juli einen zweiten Schlüssel,der wie ich aber am selbigen Tage feststellen musste, nicht passte. Diesen habe ich dann wieder noch am gleichen Tag zurück gegeben und erhielt nur die Auskunft das ich einen neuen irgendwann in nächster Zeit erhalten würde. Nun ja, jetzt sind schon wieder vier Wochen rum und solangsam nervt mich dieses Thema einfach nur noch.
Kann mir jemand eine Tipp geben oder sagen was ich nun machen kann um dies zu beschleunigen, denn ich fahre in 6 Wochen in den Urlaub und fänd es natürlich toll wenn dann ein Familienmitglied von mir Zugang zur Wohnung hätte um sich um Post, Blumen, etc. zu kümmern.Zumal mir ja zwei Satz Schlüssel zu stehen....

Schon mal davon gehört, dass es Schlüsseldienste gibt, die Ersatzschlüssel anfertigen? Mister Minit besohlt nicht nur Schuhe!

Desweiteren haben meine Vermieter mir damals diese Wohnung Angeboten mit der Aussage "diese Wohnung hat 60-65qm". aber nur 48,903 also 49qm hat. Damals wurde mündl. vereinbart das die qm-Zahl nachträglich in den Mietvertrag nachgetragen würde. Dies streiten nun meine Vermieter ab.

Welche Quadratmeterzahl ist denn in der Abrechnung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung angegeben?

Nun zahle ich für 49qm 350€ kalt. Das Haus wurde um 1965 gebaut und ist nur teildoppelt verglast, sprich Schlafzimmer zwei Fenster nur einfach verglast, die im Winter schon von innen zugefroren sind trotz Heizung auf Stufe 4 und im Wohnzimmer sind 2 von insgesamt 3 Fenstern Einfachverlgast. Küche ein Fenster und Bad ein Fester haben Doppeltverglasung.
Frage ist die Miete im Bezug auf diese umstände zu hoch???

Keine Ahnung, in München wäre das aus Sicht des Mieters eine Traummiete, aber neben einer Mülldeponie wohl nicht.


Schauen Sie also bitte genau auf die nächste (erste?) Betriebskostenabrechnung, was dort als Wohnungsgröße angegeben ist und dann wieder melden.
Mit Zitat antworten