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Alt 29.07.2010, 10:37
Sonni Sonni ist offline
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Registriert seit: 29.07.2010
Beiträge: 2
Standard Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

Hallo,

unser Mietvertrag enthält folgende Klausel:

"Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.08. Der Mietvertrag ist von unbestimmter Dauer. Beide Parteien verzichten aber für den Zeitraum von 24 Monaten wechselseitig, also bis zum 30.11.10 auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Beide Parteien streben ein langfristiges Mietverhältnis an. Sollte der Mieter dennoch vorzeitig kündigen wollen, so können die Parteien einen Aufhebungsvertrag schließen. Zum wesentlichen Inhalt des Aufhebungsvertrags wird auf § 26 Ziffer 6 verwiesen.
Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich im übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften, vorausgesetzt es wurde nicht auf das Kündigungsrecht verzichtet."

Nun möchten wir aber gerne noch in diesem Jahr umziehen, daher unsere Fragen:

1. Ist diese Klausel rechtskräftig?
2. Wenn ja, verstehen wir es richtig, dass wir frühestens nach Ablauf der 24 Monate kündigen können (ab 30.11.10)?



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