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Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
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29.07.2010, 12:22
Regenmacher
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AW: Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
Zu 1. Ja
Zu 2. Ja
Sie haben aber die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, lesen Sie § 26 Ziffer 6 in Ihrem Mietvertrag.
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