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Zitat von cright1
Hallo zusammen,
Liege ich hier richtig? Kann ich, nach meinem Auszug noch auf Betrug klagen? Ist es richtig, dass bei einem solchen Befund durch das Bauamt die Miete für das dort verbrachte Jahr zurückgefordert werden kann?
Vielen Dank für euren Rat.
LG
CRight1
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Eine Anzeige wegen Betrugs nach § 263 StGB müsste von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, die werden aber garantiert nicht tätig und bestenfalls darauf verweisen, dass hier Zivil- und nicht Strafrecht zur Anwendung käme.
Und da müssten Sie einen Schaden nachweisen, was Sie aber nicht können, denn Ihnen stand diese Wohnung ja zur Verfügung. Oder mussten Sie während des Jahres unter der Brücke schlafen.
Als Beispiel: Sie essen jeden Tag in einer Pizzeria zu Mittag. Nach einem Jahr erfahren Sie, dass der Laden vom Gesundheitsamt dicht gemacht wurde. Wie schätzen Sie die Chance ein, das Geld, das Sie während des Jahres dort gelassen haben, zurück zu kriegen?