AW: Fenster undicht - Regen - Schimmelbildung!
Sie haben die Fragen bis auf die mit dem Sonderkündigungsrecht beantwortet bekommen. Weitere Antworten gibt es nicht, denn die sind einem Mieterverein und/oder einem Anwalt für Mietrecht vorbehalten.
Ein Recht der vorzeitigen (fristlosen) Kündigung, kürzer als 3 Monate, ist hier nicht zu erkennen. Kündigen Sie beweisbar bis zum dritten Werktag des Augusts, dann wäre der letzte Tag in dieser Wohnung der 31.10.2010.
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