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Alt 29.07.2010, 20:59
Sonni Sonni ist offline
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Registriert seit: 29.07.2010
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Standard AW: Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

Hallo Regenmacher,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Nun ein paar Fragen zum besagten §26, Ziffer 6, der in Kurzform lautet wie folgt:

- es gibt die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag zu schließen
- der Mieter hat das Recht einen solventen Nachmieter zu benennen, die Entlassung aus dem Mietvertrag erfolgt jedoch erst nach Abschluss des Vertrages mit dem Nachmieter
- der Vermieter ist berechtigt, einen Schadensersatz in Höhe von 250 € für anfallenden Mehraufwand (z.B. Bonitätsprüfung, EDV-Umstellung, Vertragsausfertigung, Nachfolgemieter-Gespräche, Wohnungsabnahme) und Umzugsbeschädigungen zu fordern

Ist das alles in Ordnung? Insbesondere die Schadensersatzforderung und die Entlassung aus dem Vertrag erst nach Abschluss des Vertrages mit dem Nachmieter?
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