Ihr Vermieter hat Recht. Die Zeiten, in denen eine solche Genehmigung vorgelegt werden musste, sind schon lange, lange vorbei. Heute sieht es so aus, dass der Vermieter solche Arbeiten bei minimalen Eingriffen (lediglich Bohrungen für die Leitung) ohne Nachfrage dulden muss.
Aber lesen Sie selbst:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...t1/telefon.htm