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Alt 04.08.2010, 12:05
Orion Orion ist offline
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Standard AW: kaputter Telefonanschluss - Vermieter verweigert Mitarbeit

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Zitat von lizard219 Beitrag anzeigen
Hallo,

seit etwa einer Woche ist unsere Telefonleitung defekt. Die Telekom wurde informiert und ein Telekom-Techniker hat uns daraufhin als Ursache eine defekte Leitung ausgehend von der Verteilerdose im Keller bis zu unserer Telefonbuchse in der Wohnung genannt (wohnen in einem Plattenbau).

Zur Behebung des Problems muesste die Leitung ausgehend vom Keller neu verlegt werden, wofuer eine Baugenehmigung des Vermieters an uns ausgehändigt werden muss damit wir diese dem Techniker vor Beginn seiner Arbeit zeigen koennen(da wohl Arbeiten an der Steigleitungen/Bohrungen vonnöten). Leider verweigert unser Vermieter uns diese Genehmigung und beharrt darauf dass die Telekom allein fuer diese Leitungen zuständig ist und diese Genehmigung nicht braucht und im Zweifelsfall selbst Kontakt zum Vermieter aufnehmen soll. Leider lehnt die Telekom dies ab und meint ohne diese Genehmigung werden sie nichts weiter unternehmen. Jetzt sind uns quasi die Hände gebunden und wissen nicht wer hier jetzt in der Bringschuld ist.

In meinen Augen steht hier der Vermieter in der Pflicht sich nicht bei der Reperatur in die Quere zu stellen da es ja eigentlich logisch ist dass bei einer Neuverlegung eines Kabels in einem Plattenbau durchaus aufwändigere Maßnahmen vonnöten sind.
der vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihnen zugang zu medien in der wohnung zu gewähren. telefon, fernsehen und internet zählen zu diesen medien. die grundlage hierzu finden sie in artikel 5 unseres grundgesetzes.

vermutlich enthält die von der telekom geforderte genehmigung jedoch noch das eine oder andere kleingedruckte, womit sie sich von schadensersatzansprüchen u.ä. freisprechen wollen.

verwehrt ihnen der vermieter durch handeln oder unterlassen diesen zugang zu medien, so haben sie anspruch auf mietminderung. wie sich der vermieter mit der telekom einigt, ist eine andere sache, die jedoch nicht zu ihren lasten gehen darf.

setzen sie dem vermieter eine angemessene frist (2 wochen), der telekom die reparatur zu ermöglichen.

informieren sie sich bei einem rechtsanwalt über art, güte und umfang der mietminderung nach ablauf der frist.

weisen sie den zugang ihres schreibens beim vermieter nach.

Geändert von Orion (04.08.2010 um 12:10 Uhr)
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