Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 09.08.2010, 16:46
Ratsuchende Ratsuchende ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.08.2010
Beiträge: 4
Blinzeln „Plötzlich“ zusätzlich Geld für die Garage und den Garten

Hallo Zusammen,

wir wohnen seit über 20 Jahren im Haus meiner Schwiegermutter.
Wir bezahlen Miete. Unser Exemplar des Mietvertrages ist allerdings verschwunden, weiß der Herr wohin. Ursprünglich hatten wir mal einen.
Meine Schwiegermutter hat keine weiteren Kinder.
Nun möchte sie „plötzlich“ zusätzlich Geld für unsere Garage, welche wir schon immer benutzten und für den Garten, welchen wir auch schon immer benutzten.
Frage: Wir sollen wir uns bezgl. ihrer Forderungen verhalten?
Einfach zahlen, oder fordern, dass dies im Mietvertrag mit aufgenommen wird, bzw. ein neuer ausgestellt werden soll, so kämen wir wenigstens wieder in den Besitz eines Mietvertrages. Oder ist das nicht wichtig?
Ferner droht sie jetzt (übliche Methode von ihr, wenn sie Forderungen durchsetzen will) mit dem Verkauf ihres Hauses. Unsere Renovierungskosten (natürlich nicht schriftl. festgehalten) im Haus und die Neuanlage einer Terrasse vor zwei Jahren, möchte sie uns allerdings nicht auszahlen, die seien (aufgrund der günstigen Miete) abgegolten. Allerdings werten unsere Maßnahmen das Haus erheblich auf.
Ich glaube eigentlich nicht, dass sie das Haus wirklich verkaufen will, damit jagt sie gern ihrem Sohn einen Schrecken ein, um ihn zu demontieren.
(Eine Schwiegerhexe! Ha ha!)

Bin dankbar für gute Tipps.
Eine Ratsuchende



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen