Hallo Bärchen,
ob der Vermieter dazu berechtigt ist, deine Kündigung offiziell und vor der gesamten Mietanlage auszusprechen kann ich dir leider nicht beantworten, jedoch mit Diskretion hat es nicht viel zu tun und ich halte es ebensowenig für angebracht.
Aber welche Frage mehr der Klärung bedarf ist wohl, ob die fristlose Kündigung wegen Mietschulden überhaupt rechtens ist. Und hier bin ich der Ansicht, dass dem nicht so ist.
Denn es muss mindestens ein Mietrückstand in Höhe einer vollen Monatsmiete bestehen - und das über einen Zeitraum von zwei Monaten - damit der Vermieter die Möglichkeit bekommt, die fristlose Kündigung von Vermieterseite auszusprechen. Dies kannst du gerne nochmal ausführlich in unserem Artikel zum Thema Mietrückstand nachlesen:
Mietrückstand
Nun weiß ich nicht, wie es sonst um deine Zahlungsmoral gestanden hat, aber ich gehe davon aus, dass alle Mietzahlungen fristgerecht geleistet wurden. Ich befürchte eher, dass es bei deinem Vermieter etwas Persönliches sein könnte.
Fazit: Wenn du in der Wohnung bleiben möchtest, dann solltest du dein Recht mit Hilfe eines Mietvereins oder ggf. auch einem Fachanwalt für Mietrecht versuchen durchzusetzen!
Vorher solltest du jedoch schriftlich deinen Vermieter darauf hinweisen, dass du diese Kündigung als wirkungslos erachtest - und das aus den oben angegebenen Gründen. Sollte er dies ablehnen, rate ich dir professionelle Hilfe aufzusuchen. Auch im Bezug auf die Räumungsfrist der Wohnung wird dann sicherlich noch Klärungsbedarf bestehen. Denn die obengenannte
Räumungsfrist scheint mir doch ein wenig kurz zu sein.
Sollten noch Fragen bestehen, so melde dich doch einfach nochmal und es wäre schön, wenn du uns weiterhin auf dem Laufenden hälst.
Freundliche Grüße,
Mietrecht-Einfach