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Alt 10.08.2010, 16:33
Orion Orion ist offline
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Standard AW: „Plötzlich“ zusätzlich Geld für die Garage und den Garten

fragen Sie ihren vermieter nach einer kopie des mietvertrages.

dieser hat das unterschriebene gegenstück.

auf der kopie der vertragsunterlagenmüssen müssen die unterschriften aller vertragspartner sein.
achten sie auf das korrekte datum des vertrages.
achten sie datrauf, dass der vertrag (die kopie) vollständig ist und keine seiten fehlen.

in diesem mietvertrag steht drin, wieviel sie wofür bezahlen und was nicht.

danach sollte wohl klar sein, ob die garage mit drin ist, oder nicht.

bei einem zweiparteienhaus mit dem vermieter als einer partei gilt ein reduzierter kündigungsschutz für den mieter.
nichtsdestotrotz bedarf es einer ordentlichen kündigung mit mind. 3 monaten kündigungsfrist.

Geändert von Orion (10.08.2010 um 16:59 Uhr)
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