Zitat:
Zitat von Ratsuchende
Wir wohnen mit der Vermieterin unter einem Dach!
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Bitte lesen Sie den von mir angegebenen Link zum Thema Kündigung im Mietrechtslexikon. Da finden Sie dann den Hinweis, dass in Ihrem Fall, Sie wohnen mit der Vermieterin zusammen allein im Haus, diese ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Die Kündigungsfrist verlängert sich dabei um 3 Monate, also wären es bei der langen Mietzeit 9 + 3 Monate = Kündigungsfrist 12 Monate.