Hallo zusammen,
wir ziehen in einem Mehrfamilienhaus vom ersten Stock in das Erdgeschoss
. Der bestehende Mietvertrag bleibt erhalten, wobei nur ein Beiblatt eingelegt wird, auf welchem steht, welche Wohnung jetzt bezogen wird. In der neuen Wohnung sind leider noch alte unansehnliche Heizkörper montiert
. Ist ein Vermieter verpflichtet, diese schäbigen Heizkörper auszutauschen?
Meiner Meinung nach wird man da wohl nichts machen können, oder? Höchstens, wenn die Heizkörper veraltet sind und nicht mehr der heutigen "Energienorm?" entsprechen.
Hat jemand eine Idee?
Grüße
datatom