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Zitat von datatom
Hallo zusammen,
wir ziehen in einem Mehrfamilienhaus vom ersten Stock in das Erdgeschoss . Der bestehende Mietvertrag bleibt erhalten, wobei nur ein Beiblatt eingelegt wird, auf welchem steht, welche Wohnung jetzt bezogen wird. In der neuen Wohnung sind leider noch alte unansehnliche Heizkörper montiert . Ist ein Vermieter verpflichtet, diese schäbigen Heizkörper auszutauschen?
Nö, diese Verpflichtung gibt es nicht.
Meiner Meinung nach wird man da wohl nichts machen können, oder? Höchstens, wenn die Heizkörper veraltet sind und nicht mehr der heutigen "Energienorm?" entsprechen.
Auch ein alter oder älterer Heizkörper ist noch aktuell, so lange er noch Wärme abstrahlt. Entscheidend ist aber, dass dieser Heizkörper mit einem Thermostatventil bedient wird.
Hat jemand eine Idee?
Grüße
datatom
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Entweder Sie beteiligen sich an den Kosten, oder Sie setzen Verkleidungen vor die Heizkörper, wenn diese in Nischen untergebracht sind.