Hallo spyisgodlike,
grundlegend ist zu sagen, dass es sich in einem unentgeltlichen Falle nicht um einen Mietvertrag handeln würde, sondern um eine Leihe.
Schauen Sie mal hier, da können Sie weitere Informationen dazu erhalten:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach