AW: Unfachmännisch gemalert übernommene Wohnung - EILT!
ist der untergrund zum weissen ungeeignet gewesen, hätten vorher die wände grundiert werden müssen, um für den abschließenden wandanstrich einen ausreichenden haftgrund herzustellen.
wurde diese grundierung (sog. "makulatur") "vergessen", kann es leicht sein, dass sich die wandfarbe wieder löst.
die malerfirma muss gewährleistung für ihre arbeit übernehmen.
wurde die arbeit nicht fachmännisch ausgeführt, wofür ihre beschreibung spricht, kann sich der vermieter an der malerfirma schadlos halten. diese müsste dann auch die schäden nachbessern, die ihnen durch die mangelhafte arbeit entstanden sind.
bemängeln sie ihrem vermieter gegenüber, dass ihnen die wandfarbe entgegenkommt und gewähren sie ihm einen angemessenen zeitraum (hier: 2 wochen), um die mängel beseitigen zu lassen.
weisen sie den zugang ihres schreibens beim vermieter nach.
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