Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 19.01.2009, 00:24
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo,

also es ist Pflicht des Vermieters die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Dazu gehören auch Reparaturen aller Art mit Ausnahme von Schönheits- und oder Kleinreparaturen.

In diesem Falle wäre es sicher ratsamer gewesen einen Fachmann einzuschalten und meiner Meinung nach wäre dies ebenso die Pflicht des Vermieters. Nun wurde aber kein Fachmann hinzugeholt und der Schaden ist entstanden.

Ich bin der Meinung, dass der Vermieter auch die Konsequenzen zu tragen hat, denn du bist deiner Meldepflicht ja stets nachgekommen. Ich würde dir auch empfehlen dies deinem Vermieter mitzuteilen und zu bitten aus angegebenen Gründen die Nebenkosten zu übernehmen. Sollte er die Nebenkosten nicht übernehmen, dann empfehle ich rechtlich fundierten Rat bei einem Mieterverein in der Umgebung oder einem Fachanwalt für Mietrecht einzuholen.

Des Weiteren empfehle ich den Spülkasten nun auch von einem sanitären Fachmann wieder abdichten zu lassen, um weiteren Ärger zu ersparen (wenn noch nicht passiert)


Freundliche Grüße und halte uns bitte auf dem Laufenden,


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten