Guten Tag liebe Mitglieder,
ich hoffe, Sie können mir bei meinem verzwickten Problem helfen.
Die Heizung in der Wohnung meiner Tochter soll von Nachtspeicher- auf Gasetagenheizung umgestellt werden. Klar und auch ok ist, der Vermieter kann die Kosten umlegen (11%). Nur welche Kosten?
Sind auch der Ausbau und die Entsorgung! (ganz schön happig bei Asbest) der Nachtspeicheröfen anrechenbar? Kennt jemand dazu Gerichtentscheide? Oder kennt jemand die Rechtslage genau?
Er hat ihr einen Brief mit den Kosten, ein Pauschalpreis, geschickt. Wie können wir da die Leistungen
prüfen?
Vielen Dank schonmal im Voraus