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Alt 23.08.2010, 13:16
Orion Orion ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung durch Mieter?

Zitat:
Zitat von JohnN Beitrag anzeigen
Der Madenbefall war so stark, das mein Bruder seit dem bei meinen Eltern wohnt, da die Wohnung unbewohnbar ist.

für die dauer der unbewohnbarkeit der wohnung kann der mieter in ein hotel ziehen. achtung: für dauer und höhe gibt es grenzen, also nicht gleich ins Hilton ziehen!
die kosten werden von der versicherung des vermieters übernommen.


Der Vermieter wollte die Wohnung dann reinigen lassen, allerdings geschah das nur oberflächlich, wir waren heute dort (ca. 14 Tage her seit der ersten Made) und unter jedem PVC/Laminatboden (ausser Badezimmer) liegen hunderte dieser Maden, die bald zu Fliegen werden.

der vermieter ist verpflichtet, die wohnung in einem vertragsgemäßen zustand zu halten, das heißt: ohne maden. wenn die viecher auch unter dem laminat einzug gehalten haben, so muss er sie auch dort fachgerecht beseitigen lassen.
auch dies geht zu seinen lasten.


Es geht weiter: vor ca. drei Tagen gab es aus der Wohnung über ihm (die selbe wie oben genannt) einen Rohrbruch, seine ganzen Wohzimmermöbel sind davon betroffen, unter anderem auch div. Elektrogeräte.

entstandene schäden sind dem vermieter nachzuweisen. hier sind kaufbelege sehr hilfreich, um den anspruch zu belegen. auch hierfür kommt die versicherung des vermieters auf.

Auch die Maden sind z.B. im DSL Router (wenn man diesen bewegt rasselt es im Router wie ein Sack voller Nüsse!!).

siehe oben

Zudem ist noch ein riesen Gerät aufgestellt (auf seine Stromkosten!) das die Feuchtigkeit entziehen soll...

solche entfeuchter haben üblicherweise einen eigenen e-zähler.
darüber wird zum einen der stromverbrauch nachgehalten, welcher dem mieter vom vermieter zu erstatten ist.
zum anderen kann darüber die laufzeit des entfeuchters ermittelt werden, um nachzuweisen, ob es ausreichend lange im betrieb war. oft genug stellen mieter das gerät aus oder lassen es nicht ausreichend lange laufen und beschweren sich hinterher über schimmel.
lässt der mieter das gerät nicht ausreichend lange laufen (also eigentlich immer außerhalb der ruhezeiten), so muss u.u. der mieter für vermeidbare schimmelfolgen selber aufkommen!
je nach umfang des feuchteschadens muss das gerät 2-8 wochen laufen.


Meine Frage: Einer fristlosen Kündigung sollte wohl nichts im Wege stehen, oder? Wie kann man das Geld (aktuelle Miete zzgl. der voraus gezahlten Miete) wieder bekommen und was tun im Falle des Feuchtigkeitsgerätes, das dort seit Stunden auf seine Kosten läuft? (Zähler ist bereits abgezählt, wie lange das Gerät dort läuft ist aber unbekannt)...?

Für brauchbare Tipps wäre ich sehr dankbar

dem vermieter muss ein "angemessener" zeitraum gewährt werden, entstandene schäden zu beseitigen. wie lange "angemessen" in ihrem falle ist, kann von hieraus nicht beurteilt werden.
eine vorübergehende unbewohnbarkeit der wohnung rechtfertigt keine fristlose kündigung. eine ordentliche kündigung ist natürlich jederzeit möglich.


Grüße, JohnN

//Zusatz: Der Vermieter sagte, dass wenn er nicht Hausrat-versichert sei, er "Pech" gehabt hätte, er selbst würde nicht für den entstandenen Schaden aufkommen wollen und will eine einvernehmliche Lösung ohne Probleme, ich sehe das ein wenig anders, besteht Anspruch auf Schadensersatz?

in gewisser weise hat der vermieter recht:
wer nicht miondestens eine private haftpflichtversicherung (deckt schäden an dritten, die vom versicherungsnehmer verursacht wurden) und eine hausratversicherung (deckt schäden am eigenen hausrat, sofern diese nicht selbst verursacht sind) hat, ist seeehr leichtsinnig.

in ihrem fall hätten sie sämtliche schäden einfach ihrer hausratversicherung gemeldet. diese hätte die schäden umgehend beglichen und sich über die kosten mit der versicherung des hauseigentümers auseinandergesetzt. sie wären nicht weiter involviert gewesen. die nun offensichtlich anstehende auseinandersetzung mit dem vermieter hätte die eigene hausratversicherung erledigt.

da die ihnen entstandenen schäden nicht von ihnen zu vertreten sind, haben sie natürlich anspruch auf ersatz. sollte der vermieter nicht einlenken, ist dies eine sache für den anwalt. ich empfehle ihnen dringend, diesen schon jetzt einzuschalten.
anm.:
solange die wohnung nicht genutzt werden kann, besteht natürlich ein mietminderungsanspruch.
aber auch diesen sollten sie nur mit hilfe eines anwaltes geltend machen.

ich hoffe, dies klärt einige punkte.
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