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Alt 24.08.2010, 21:11
Schlumpf Schlumpf ist offline
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Registriert seit: 24.08.2010
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Standard Mäuse in der Wohnung - Zwischendecke

Hallo,

in meiner Wohnung im UG habe ich schon dreimal innerhalb zwei Jahren Mäuse in der Zwischendecke gehabt.

Wie schaut es mit Mietminderung aus:

„Mäuse in der Wohnung sind Ungeziefer, das in einer Stadtwohnung nicht hinzunehmen ist. Bei erheblichem Befall ohne vorangegangenes Anlocken ist der Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt; die Miete ist bis zu 100% gemindert.“ - AG Brandenburg, Urteil vom 6. August 2001, Az: 32 C 520/00

Beim letzten Mal habe ich die Miete um EUR 20,- gekürzt (Kaltmiete: EUR 350,-), nachdem ich den Vermieter schriftlich (mit Termin-Setzung) aufgefordert hatte, für eine dauerhafte Lösung zu sorgen und mir eine Mietminderung vorbehalten habe.
Er hat nichts (!) gemacht. Die Mäuse verschwanden von selbst - d.h. ich habe schon auch etwas Gift ausgelegt, aber ich hatte den Eindruck, dass sie es nicht gefressen hatten.

Nun hat mich der Vermieter angerufen und mich getadelt, weil ich die Miete gekürzt hätte. Er sei doch auch nicht kleinlich...

Diese Reaktion (drei Monate nach der Mietminderung) hat mich jetzt wirklich geärgert, was ich ihm auch gesagt habe. Er hat dann aber noch auf einigen Dingen herumgeritten, die er mir doch zugestanden hätte und die er jetzt wieder zurücknehmen möchte. Kann er das? Es steht nichts im Vertrag drin - weder zu meinen noch zu seinen "Gunsten"...

Danke für alle Antworten im Voraus.



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