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Alt 25.08.2010, 14:03
Orion Orion ist offline
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Standard AW: Mäuse in der Wohnung - Zwischendecke

"erheblicher Befall" ist bei ihnen (vermutlich) nicht gegeben.

wenn bei ihnen ein oder zwei mäuse durch eine zwischendecke flitzen, haben sie einen leichten oder einfachen befall.

ein schwerer befall geht eher in richtung duzender nagetiere, die sie bei sich wohl hoffentlich nicht haben.

dies nur vorneweg, um sie vor einer ungerechtfertigten, weil zu hohen mietminderung zu schützen, und den damit einhergehenden unannehmlichkeiten.

selbstverständlich haben sie ein recht darauf, eine ungezieferfreie wohnung vom vermieter zur verfügung gestellt zu bekommen und dieser ist auch gesetzlich dazu verpflichtet, gegen ungezieferbefall vorzugehen.

Zitat:
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zu vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
(§535 BGB Abs. 1 Satz 2).

beim letzten mal haben sie schon korrekt gehandelt.
setzen sie den vermieter nachweisbar in kenntnis des bestehenden mangels und gewähren sie ihm die möglichkeit, um darauf zu reagieren. dies schließt, wenn nötig, auch zugang zu ihrer wohnung mit ein.

mit eintritt des mangels sind sie berechtigt, die miete angemessen zu kürzen, sofern sie nicht selber für das auftauchen ("anlocken") der mäuse verantwortlich sind (z.b. durch unhygienische haushaltsführung, offen oder leicht zugängliche nahrungsmittel, o.ä.).

kürzen sie die miete nicht, ohne anwaltliche hilfe in anspruch zu nehmen!

reagiert der vemieter nicht auf ihre aufforderung, oder lehnt er ein handeln ab, können sie im rahmen einer ersatzvornahme selber die mäuse durch eine fachfirma beseitigen lassen und die dabei entstehenden kosten ihrem vermieter zu lasten geben.
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