Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 02.09.2010, 20:07
Laola86 Laola86 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2010
Beiträge: 1
Standard Gebäudeversicherung

Ich habe eine Frage zur Gebäudeversicherung, die auf die Bewohner unseres Hauses umgelagert wurde (im Mietvertrag vereinbart).
Wir sind ein 3 Parteienhaus. Meine Frage ist nun ob die Abbrechnung der GEbäudeversicherung nach qm zahl der einzelnen Mieter oder nach qm zahl der Wohnfläche aller Mietparteien aufgeteilt wird.
Eine der 3 Wohnung ist nämlich doppelt so groß wie die anderen beiden.

Danke schonmal!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen