AW: Rückzahlung Mietkaution
Irgendetwas stimmt hier nicht. Der Schuldner bekommt den Mahnbescheid übers Gericht zugestellt. Innerhalb 14 Tagen muss er entweder bezahlen, oder er streitet alles ab und die Angelegenheit geht zum Gericht.
Dort wird die Sache verhandelt und wenn Ihre Forderung zu Recht besteht, dann erhalten Sie einen Titel, mit dem dann der Gerichtsvollzieher das Geld eintreibt.
Sie wollen doch nicht behaupten, dass in Lemgo, Bielefld oder Detmold die Gerichte Deutsches Recht anders auslegen?
|