Ich glaube, Sie haben mich falsch verstanden. Sie müssen bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Das geht auch online (
https://www.online-mahnantrag.de/oma...&Command=start ) und danach läuft auch in Lemgo alles seinen Weg, wie im übrigen Deutschland.
Ihre anderen Versuche mit Mahnung mit Fristsetzung, etc. sind nicht dazu geeignet einen unwilligen Zahler zum Zahlen zu bringen. Und die anderen Vorwürfe bringen Sie auch nicht weiter, weil hier nicht das Strafrecht greift, sondern das Zivilrecht zuständig ist.
Und ob Sie da noch etwas zurück holen können, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen, denn wenn die Nebenkostenabrechnung von Ihnen bezahlt wurde, entfällt der Reklamationsgrund.