Thema: Kündigung
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 11.09.2010, 20:23
domi1979 domi1979 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2010
Beiträge: 2
Standard Kündigung

Ich bin mit 1,5 Monaten im Rückstand mit der Miete. Habe bis zum jetzigem Zeitpunkt keine schriftliche Abmahnungen vom Vermieter bekommen.
Heute hatte ich vom Vermieter folgendes Kündigungsschreiben bekommen wollte wissen ob dieses Schreiben rechtmässig ist.

Mietverhältnis

Sehr geehrte Familie meier

hiermit kündige ich unser Mietverhältnis zum 31.12.2010

1 Miete kommt zu spät, August nicht bezahlt
2 Wasserschäden durch Duschwasser
3 zu laut bei ihnen immer geschrei
4 150 für neue Heizungseinbau nicht bezahlt, laut Mietvertrag.

Wenn Sie nicht bis zum 31.12.2010 die Wohnung verlassen haben schalte ich das Wasser ohne Vorwarnung ab.

mfg
............

zu Punkt 1 Ich habe 1,5 Mieten Rückstand
zu Punkt 2 es liegen keine Wasserschäden vor
zu Punkt 4 Der Vermieter musste die Gastherme austauschen weil das Gerät kaputtging war ja auch über 22 Jahre alt

Was soll ich machen soll ich gar nicht reagieren auf die Kündigung und weiter in der Wohnung wohnen bleiben ? Die Rückstände der Miete werde ich nächste Woche begleichen da ich noch auf Insolvenzgeld von der Arge bekomme.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen