12.09.2010, 08:52
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AW: Kündigung
Zitat:
Zitat von domi1979
Ich bin mit 1,5 Monaten im Rückstand mit der Miete. Habe bis zum jetzigem Zeitpunkt keine schriftliche Abmahnungen vom Vermieter bekommen.
Muss er auch nicht, denn die Miete muss laut Gesetz spätestens am 4. des Monats auf dem Konto sein. Und 1,5 Monate Rückstand ist auch nur Augenwischerei, denn in rund 3 Wochen sind Sie mit 2 Mieten zurück und das heißt fristlose Kündigung.
Heute hatte ich vom Vermieter folgendes Kündigungsschreiben bekommen wollte wissen ob dieses Schreiben rechtmässig ist.
Mietverhältnis
Sehr geehrte Familie meier
hiermit kündige ich unser Mietverhältnis zum 31.12.2010
1 Miete kommt zu spät, August nicht bezahlt
2 Wasserschäden durch Duschwasser
3 zu laut bei ihnen immer geschrei Das ist nur Gebabbel und kein Grund für eine Kündigung
4 150 für neue Heizungseinbau nicht bezahlt, laut Mietvertrag. Mit einer neuen Therme hat der Mieter nichts am Hut, das ist einzig Sache des Vermieters. Auch wenn eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart ist, gilt die nur für Armaturen, Schalter und Verschlüsse, nicht für eine neue Therme.
Wenn Sie nicht bis zum 31.12.2010 die Wohnung verlassen haben schalte ich das Wasser ohne Vorwarnung ab.
Wenn er das macht, macht er sich strafbar
mfg
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zu Punkt 1 Ich habe 1,5 Mieten Rückstand
zu Punkt 2 es liegen keine Wasserschäden vor
zu Punkt 4 Der Vermieter musste die Gastherme austauschen weil das Gerät kaputtging war ja auch über 22 Jahre alt
Was soll ich machen soll ich gar nicht reagieren auf die Kündigung und weiter in der Wohnung wohnen bleiben ? Die Rückstände der Miete werde ich nächste Woche begleichen da ich noch auf Insolvenzgeld von der Arge bekomme.
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http://www.mietrecht-ratgeber.de/mie...ontent_04.html
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../k_einlwhg.htm
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...eparaturen.htm
http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...opic_id=17979&
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