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Alt 25.01.2009, 15:53
meisterfisch meisterfisch ist offline
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Registriert seit: 25.01.2009
Beiträge: 3
Standard Betriebskostenabrechnung und Nachzahlung rechtmäßig?

Hallo,
Ich habe da mal eine Frage zu den Betriebskosten.

Folgender Sachverhalt:

Ich bewohne eine Altbauwohnung zur Miete seit ungefähr 2002. Ich hatte in dieser Zeit 3 Vermieter zuerst privat dann Makler und jetzt wieder privat.

Als ich einzog gehörte das Haus einem älteren Ehepaar, ich habe einen Standardvertrag bekommen (Formular aus Schreibwarengeschäft) und hatte eine anfänglich eine Miete von 557 DM, später entsprechend in Euro. Es waren alle Kosten (Heizung und Betrieb )damit abgedeckt.
D.h. ich musste nie etwas nachzahlen


Es kam der Makler und Miete wurde erhöht, Begründung allgemeiner Mietspiegel, also zahlte ich fortan 305 €.
Betriebskosten und Heizung waren drin.

Nun (Anfang 2006 meine ich) kam neuer privater Vermieter. Ende 2007 bekam ich von diesem einen Brief, ich hätte für 2006 den Betrag 546 € Nachzahlen müssen, wegen der Betriebskosten. Fortan sollte die Miete um 40 € erhöht werden, da die Betriebskosten sonst nicht abgedeckt wären. Laut seiner Aussage würde ich 2006 und 2007 nur 1,12 € jährlich für die Betriebskosten gezahlt haben.

Damals habe ich, blauäugig wie ich bin, nachgezahlt. Es wiederholte sich 2009 für die Abrechnung BK 2007, 600 € nachgezahlt.

Nun wurde ich von einem Mieter im Haus darauf hingewiesen ,dass das garnicht im Vetrag stünde, und ich es anfechten sollte.

Ich bin einfach zu gutgläubig gewesen und dachte alles wäre rechtens.

Was soll ich jetzt tun?
Mieterbund - Anwalt
Natürlich werde ich mit dem Vermieter reden, aber der wird sich rausreden...,
habe ich schon öfters erlebt (pingelig und geizig).

Nachtrag :

Ich habe meinen alten Mietvertrag , dort steht :
§ 3 Miete und Nebenkosten
Punkte 1
Miete und Nebenkosten 557 DM

Punkt 2
monatlicher Gesamtmietbetrag (1. und 2.) Fünfhundertsiebundfünfzig




Danke im voraus für die Antworten

Gruß
meisterfisch



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