Die Rechnungen über 777,- und 922,- Euro müssen Sie nicht bezahlen, denn die Forderung ist verjährt. Die Abrechnung über 922,- Euro hätte Ihnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen müssen. Also spätestens am 30.06.2010.
Bezahlen Sie die 500,- Euro und verweisen Sie auf den nachfolgenden Link, dessen Text Sie ausdrucken sollten.
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec6/6.html