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Alt 26.01.2009, 02:19
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo,

also die sanitären Anlagen sind unmittelbarer Bestandteil der Mietsache und für dessen Nutzung und ebenso Abnutzung wird die Miete gezahlt.

Daraus ergehend hat der Mieter auch einen Anspruch auf eine Erneuerung. Dies ist aber nicht ganz unproblematisch, denn bei dem Thema Notwendigkeit des Austauschs gehen die Meinung von Mieter und Vermieter natürlich sehr schnell auseinander. Gerade der optische Eindruck ist eher selten ein Argument für die Erneuerung der Anlagen. Man sollte besser mit Verletzungsmöglichkeiten, hohem Gefahrenpotential bei Wasserschäden oder ähnlichem Argumentieren.

So könnte es klappen.

Zum Thema Modernisierung kann ich leider keine gezielte Aussage treffen, da diese vom Umfang der Erneuerungsarbeiten abhängig sind.

Sollte Waschbecken, Badewanne, WC etc. einfach nur gegen Neuware ausgetauscht und neue Fliesen gelegt werden, so sehe ich die Kriterien, die eine Modernisirungsmaßnahme ausmachen nicht erfüllt.

Werden jedoch in diesem Zusammenhang arbeiten zur Ersparnis von Strom, Gas oder Wasser eingebunden, so kann es sich auch um eine Modernisierung handeln. Ansonsten wäre es meiner Meinung nach eine Instandsetzung.

Ich hoffe ich konnte helfen und sollten noch Fragen bestehen versuche ich diese gerne zu beantworten.



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