Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 17.09.2010, 19:50
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Katzenhaltung trotz Tierverbot Wohnung fristlos kündige da NAchbar Vertrag verlet

Deswegen fristlos kündigen wird 100% nicht funktionieren. Gegen die Verunreinigungen können Sie etwas unternehmen (Mietminderung) gegen das Streunen durch die Gärten garantiert nichts.

Aber eine Katze, die durch Gärten tigert wird keine Geschäfte (klein, groß) ins Treppenhaus machen, dafür sind diese Tiere von Natur aus viel zu reinlich, weil sie ihr "Geschäft" stets vergraben.

Sie mögen diese Mieterin mit der Katze nicht, richtig?
Mit Zitat antworten