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Alt 18.09.2010, 02:37
SmoothGrey SmoothGrey ist offline
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Registriert seit: 17.09.2010
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Standard AW: Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?

Ich habe nochmal nachgelesen, ob die Regelung mit dem Nachmieter im Vertrag drin steht.


§2 Mietzeit: 2. Beide Parteien vereinbaren, dass ene ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum 30.09.2010 mit gesetzlicher Frist erklärt werden kann. Ein solcher Verzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraumes erfolgen.
3. Für Zeitmietveträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.
4. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des BGBs.

§ 3 Außerordentliches Kündigungsrecht:
Für den Fall der außerordentlichen Kündigung wegen Mietrückstandes umfasst die Miete auch die Betriebskostenvorauszahlungen, -pauschalen und Zuschläge


Also bin ich nicht für das Aufsuchen eines Nachmieters verantwortlich?

Bzw. wann kann ich denn kündigen? Es steht ja frühestens zum 09. 2012 drin. Gibt es da keine Möglichkeit auch früher raus zu kommen?
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