Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 18.09.2010, 08:18
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?

Zitat:
Zitat von SmoothGrey Beitrag anzeigen
Ich habe nochmal nachgelesen, ob die Regelung mit dem Nachmieter im Vertrag drin steht.


§2 Mietzeit: 2. Beide Parteien vereinbaren, dass ene ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum 30.09.2010 Das soll wohl 30.09.2012 heißen, richtig?

mit gesetzlicher Frist erklärt werden kann. Ein solcher Verzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraumes erfolgen.
3. Für Zeitmietveträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.
4. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des BGBs.

§ 3 Außerordentliches Kündigungsrecht:
Für den Fall der außerordentlichen Kündigung wegen Mietrückstandes umfasst die Miete auch die Betriebskostenvorauszahlungen, -pauschalen und Zuschläge

Also bin ich nicht für das Aufsuchen eines Nachmieters verantwortlich?

Wenn Sie es unterlassen, können Sie die Wohnung nicht kündigen.

Bzw. wann kann ich denn kündigen? Es steht ja frühestens zum 09. 2012 drin. Gibt es da keine Möglichkeit auch früher raus zu kommen?

Die Möglichkeit hat Ihnen der Vermieter genannt, Nachmieter suchen und Sie sind raus.
Aber warum lesen Sie nicht die Informationen, die Sie im Mietrechtslexikon finden? Bitte warten Sie nicht darauf, dass ich Sie Ihnen vorlese.
Mit Zitat antworten