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Alt 26.01.2009, 02:39
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo,

ich beginne mal mit der "Nichtigkeit" der 3-jährigen Vertragsbindung. Hier ist auf die Formulierung im Mietvertrag zu achten. Hier sind mal die gängigen Standards mit Hinweis auf Ihre Wirksam- oder Nichtigkeit:

Zitat:
Zitat von immobilienscout24.de
  • "Die Kündigungsfrist beträgt zwölf Monate."
    - Unwirksam, der Mieter kann mit Dreimonatsfrist kündigen.
  • "Der Mietvertrag läuft vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009."
    - Unwirksamer Zeitmietvertrag, der Mieter kann mit Dreimonatsfrist kündigen.
  • "Mieter und Vermieter verzichten für die Dauer von zwei Jahren auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages."
    - Wirksamer Kündigungsausschluss.
  • "Das Mietverhältnis ist erstmalig zum 31. Dezember 2009 mit dreimonatiger Kündigungsfrist ordentlich kündbar."
    - Wirksamer Kündigungsausschluss.
Und wenn du die Schlüssel erst am 02.02. statt dem 01.02.2009 bekommst, so halte ich das nicht für einen Vertragsbruch. Denn eine gewisse Toleranz muss ja beiderseitig eingeräumt werden, wobei dein Vermieter mir nach deiner Beschreibung zufolge nicht gerade sympathisch erscheint.

Deine Möglichkeit wäre einfach die Miete für einen Tag zu kürzen, da die Wohnung von dir ja nicht bezogen wurde. Einen weiteren Weg sehe ich mit meinem Kenntnisstand nicht.

Wenn du wirklich rechtliche Absicherung suchst, dann wende dich doch mal an den Mieterbund, einen Mieterverein oder einen Mietrecht Anwalt.

Wäre schön, wenn wir von dir erfahren, wie es weitergegangen ist und freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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