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Alt 21.09.2010, 23:04
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Katzenhaltung trotz Tierverbot Wohnung fristlos kündige da NAchbar Vertrag verlet

Die Frage ist natürlich auch, ob nur in Ihrem Vertrag die Haustierhaltung untersagt ist, oder auch in dem Vertrag der Mitmieterin?

Möglicherweise wurde diese Klausel ja nicht in jedem Mietvertrag abgefasst.

Das mit der Verunreinigung sollten Sie möglicherweise auch versuchen mit Ihrer Mitmieterin direkt zu klären.

Wenn das Verhältnis gut ist, wie Sie sagen, dann sollte einem klärenden Gespräch ja nichts im Wege stehen!

Des Weiteren möchte ich Sie auch einmal auf unseren kurzen Artikel aus unserem Mietrecht Lexikon hinweisen:
Katzen und Katzenhaltung im Mietrecht


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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