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Alt 23.09.2010, 16:27
Orion Orion ist offline
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Beiträge: 57
Standard AW: Vermiter will uns rausdrängen

Zitat:
Zitat von Deftone Beitrag anzeigen
Vielen dank lieber regenmacher für deien Fixe antwort.


Du sagst also, dass wir die Kaution schalgartig einzahlen müssen, auch wenn diese Müdnliche vereinbarung bestand, sie zu zahlen wann immer wir solvent sind? Okey, dann müssen wir uns bemühen das Geld zusammen zu kratzen.

Der Mieter hat das Recht die Kaution in drei gleichen aufeinanderfolgenden Monatsraten zu zahlen. dies entzerrt die dadurch entstehende finanzielle Belastung.

Dass du findest, meine Stelle an der ich meine Farbmäuse und - Ratten begrabe, sei soweit legal erleichtert mich erstmal sehr. Es wäre einfach unvorstellbar grausam wenn ich sie ausgraben müsste...

Die Vermieterin behauptet es stünde im Mietvertrag. Ich konnte eine solche Stelle nicht finden: Also dass wir die Gastherme zu warten haben. Andereseits...warum sollte Sie lügen? Damit bringt sie sich ja selbst nur in Schwierigkeiten. Hab grad bammel dass der Mietvertrag, den mir meine Mutter ausgehändigt hat, nicht vollständig ist.

Schauen Sie in die Betriebskostenvereinbarung. Dort ist irgendwo die Wartung der Gastherme aufgeführt.
Grundsätzlich fällt die Wartung der Therme in die Pflicht des Vermieters!
Wenn alsodiesbezüglich nichts im Mietvertrag geregelt ist, muss sich der Vermieter darum kümmern. Prüfen Sie also erst, ob Sie hierfür überhaupt zuständig sind.


Ist es denn ein Kündigungsgrund wenn man aus diesem Missverständnis heraus die Gastherme 3 Jahre hat nicht warten lassen? Und müsen wir die Frist von 2 Wochen, die sie uns gesetzt hat einhaltne? Weil 150€ mal so aus dem ärmel schütteln ist für uns nicht einfach. Wir bewohnen nicht umsonst diese Sozialwohnung.

Es ist kein Kündigungsgrund, wenn Sie nach der Aufforderung Ihren mietvertraglichen Pflichten nachkommen.
Zwei Wochen sind eine angemessene Frist, um die Wartung der Therme zu bewerkstelligen. Allerdings haben Sie das Recht, sich für die Wartung selber einen qualifizierten Fachbetrieb dafür auszusuchen (Preisvergleich!). Lassen Sie nur einen Fachmann da ran, denn Sie müssen hinterher mit der Rechnung die Wartung belegen können. Das geht nicht, wenn das der Onkel für ne Kiste Bier macht...


Liebe Grüße und VIELEN DANK für deien Hilfe!
150,- EUR erscheint mir teuer für die Wartung der Therme. Das geht billiger.
Notieren Sie sich die genaue Modellbezeichnung der Therme und fragen Sie einige Fachbetriebe nach dem Preis für eine reguläre Wartung.
Der Aufwand für die Wartung sollte 0,75 - 1,00 Stunden im Regelfall nicht überschreiten (modell- und größenabhängig). Inclusive Kleinmaterial wie Schräubchen, Lecksuchspray und Anfahrt sollte der Gesamtpreis um die 75-100,- EUR liegen.
Lassen Sie sich ein verbindliches Pauschalangebot machen, das auch An- und Abfahrt enthält, damit Sie hinterher keine Überraschungen erleben. Achten Sie darauf, ob Ihnen Brutto- (incl. MWSt.) oder Nettopreise genannt werden.

Achtung:
Reparaturen und Material im Zuge der Wartung gehen zu Lasten des Vermieters! Hierfür aufgewendete Zeit- und Materialkosten müssen separat ausgewiesen werden.
Diese fallen auch nicht unter die Kleinreparaturklausel, da diese Teile nicht Ihrem häufigen und regelmäßigen Zugriff ausgesetzt sind (wie z.b. ein Fenstergriff), sie können Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden.
Beauftragen Sie selber keine Reparaturen! Das ist Sache des Vermieters (wer bestellt, der bezahlt!).

Geändert von Orion (23.09.2010 um 16:51 Uhr)
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