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Alt 24.09.2010, 17:38
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Vermiter will uns rausdrängen

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Zitat von Deftone Beitrag anzeigen
Im Mietvertrag steht, dass die Therme von usn übernommen wird. Dort steht aber nicht, dss wir sie im jährlichen turnus zu warten haben. Dorts teht auch nichts über Betriebskosten oder ähnliches. Ist ein ziemlich kurzer Vertrag...

Im Vertrag sollte stehen, dass die Wartung der Therme zu den Betriebskosten gehören. Auch sollte vermerkt sein, dass die Beauftragung durch den Vermieter zu erfolgen hat, aber vom Mieter zu bezahlen ist. In Mehrfamilienhäusern macht es nämlich Sinn, wenn der Vermieter die Firma bestellt, das macht sich dann am Preis bemerkbar (Anfahrt). In Eurem Fall habt Ihr aber die Möglichkeit den preiswertesten Anbieter zu wählen.

Ist das ein "ungeschriebenes Gesetz" dass wir die einmal im jahr warten müssen? Gilt da auch eien mündliche Abmachung?

Laut Hersteller, Schornsteinfeger und Immissionsschutzgesetz sollte die Wartung einer Gastherme jährlich erfolgen


Du sagst die 2-Wochen frsit it angemessen, das sehe ich auch so, aber die Vermieterin fordert auch dass wir innerhalb dieser zwei wochen die Wartung auch bereits bezahlt haben müssen. Wir dürfen das nicht auf rechnung machen. müssen wir die 2-Wöchige frsit der Meiterin zur Bezhalung der WArtung einhalten? Oder sit das eine Sache zwischen uns und dem Wartungsbeetrieb?

Liebe Grüße
Deftone
Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass es Heizungsfirmen gibt, die auch auf Rechnung arbeiten.
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