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Alt 26.01.2009, 17:04
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo,

das ging aus deiner ersten Schilderung des Sachverhaltes natürlich nicht hervor. Dort klang es so, als würde dein Ex weiterhin die alte Wohnung beziehen.
Und aus diesem Grund habe ich auch gefolgert, dass ein Tag ja nicht so weh tun würde.

Aber nun liegt das ganze natürlich ein wenig verzwickter.

Du hast natürlich nur die Möglichkeit mit deinem neuen Vermieter noch einmal zu sprechen und ihm klar zu machen, dass du auf der Straße stehst mit deinen Kindern, wenn du nicht zum 01.02.2009 in die Wohnung kommst. Denn er hat den Sachverhalt vermutlich auch falsch verstanden, wenn er sagt, dass dir keine Obdachlosigkeit droht.

Die zweite Option wäre es den alten Vermieter zu bitten dir einen Tag Aufschub zu gewähren. Das ist natürlich davon abhängig, ob die Wohnung bereits wieder vermietet ist.

Ansonsten sehe ich wirklich nur den Weg zum Mieterbund, Mieterverein oder als letzten Ausweg zum Rechtsanwalt für Mietrecht.


Ich drücke die Daumen, dass du alles klären kannst und einen reibungslosen Umzug hinter dich bekommst.


Freundliche Grüße und falls noch Fragen sind beantworte ich diese gerne,


Mietrecht-Einfach
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