Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 04.10.2010, 13:53
Tom_usw Tom_usw ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 3
Standard Kostenübernahme der reperatur bei Balkontür ohne Auftragserteilung

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines problem welches ich persöhnlich als nicht ganz fair empfinde. Ich würd gerne eure Meinung dazu hören um zu wissen ob man sowas akzeptieren muss oder nich.

Ich wohne seit nun etwa 2 Jahren in meiner 3 Raum Wohnung mit Balkon. Kurz nach dem Einzug ist mir das erste mal aufgefallen das bei sehr starkem Sturm die Balkontür nicht richtig schließt. Da es recht selten so stürmisch ist und an den dichtungen sonst kein Luftzug spürbar war habe ich mich nicht weiter darum gekümmert. Vor etwa 2 Monaten hatte ich es dann bei dem Vermieter nebenbei erwähnt. Abgesprochen wurde dann das ich mich nocheinmal telefonisch bei dem Hausmeister melden sollte. Etwa 2 Wochen später stand dann ein Handwerker vor meiner Tür. Dieser machte sich dann an die 5min - Justierung der Tür.
Nun hab ich einen Brief von meinem Vermieter bekommen in dem er mir die Rechnung vom Handwerker schickt und mich um 63€ Euro bittet.

Es ist richtig das es im Vertrag eine <75€ Klausel gibt.

Aber es kann doch nicht korrekt sein. Muss er mich nicht Informieren? Kann ich mir nicht den Handwerker selber aussuchen wenn ich schon Zahlen muss? Ich habe Bekannte die diesem Beruf nachgehen..die hätten nur nen Kaffee verlangt. Ist denn keine absprache zwischen Mieter und Vermieter vor Auftragserteilung nötig? Ist nicht der Vermieter auch dazu angehalten möglichst kosten zu vermeiden?

also ich empfinde es als wirklich ungerecht das ich jetzt nen Handwerker zahlen soll bloß weil unser Hausmeister scheinbar nicht in der Lage ist an 3 schrauben zu drehen. Denn mehr arbeit war das wirklich nicht!

naja ich ahne ja schon das ich da bestimmt pech haben werde da es ja im Mietvertrag steht. Aber eure Meinung dazu Interessiert mich dennoch!

Vielen Dank im Vorraus



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen